Gustav-Heinemann-Gesamtschule Alsdorf Sekundarstufen I und II
Sehr geehrte Eltern!
Zu Beginn des Schuljahres möchte ich Ihnen einige wichtige Regelungen mitteilen!
Versicherungsschutz
Mäntel, Jacken usw. dürfen nicht über Nacht oder über Wochenenden und Ferien im Schulgebäude bleiben. Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass der Schulträger im Falle eines Verlustes für diese Kleidungsstücke nicht haftet. Versichert sind diese nur während der regulären Unterrichtszeit. Wertsachen (Geld, Uhren usw.) müssen die Schüler und Schülerinnen bei sich tragen. Für den Verlust haftet der Schulträger nicht.
Fachschlüssel
Zu Beginn der Schulzeit Ihres Sohnes/Ihrer Tochter an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule hat Ihr Kind einen Schrankfachschlüssel erhalten. Dieser Schlüssel ist Bestandteil einer Schließanlage und daher eine Sonderanfertigung. Ein Nachschlüssel kann leider nur zu einem Preis von 10.- EUR beschafft werden. Alle Schülerinnen und Schüler wurden darauf hingewiesen, dass im Verlustfall der volle Betrag beizubringen ist.
Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern
Es passiert immer wieder, dass Eltern ihre Kinder einige Tage vor Beginn der Ferien, insbesondere der Sommerferien, vom Unterricht befreien lassen möchten. Dies ist grundsätzlich nicht möglich (RdErl. d. Kultusministeriums v. 26. 3. 1980 (GABl. NW. S. 183)):
Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.
Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht als unumgänglich dringend anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden.
Freistellung vom Unterricht
Der Besuch des Unterrichts und der verbindlichen Schulveranstaltungen (z. B. Schulfeiern, Wandertage, Klassenfahrten u.a.) ist Pflicht. Zeitweilige Befreiung vom Sportunterricht erfolgt auf Grund eines ärztlichen Attestes, soweit der Grund nicht offensichtlich ist (z.B. gebrochener Arm). Sollte eine Befreiung über zwei Monate hinaus notwendig sein, muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.
Adressenänderung
Wenn sich Ihre Anschrift oder Telefonnummer ändert, melden Sie das bitte umgehend im Sekretariat.
Für Mitglieder des Fördervereins
Für den reibungslosen Ablauf der jährlichen Abbuchungen ist es notwendig, dass Sie dem Sekretariat mitteilen, wenn sich Ihre Kontonummer ändert.
Sicherheitsförderung im Schulsport
Nach einem Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder sind aus Gründen der Unfallverhütung und Sicherheitserziehung folgende Aspekte der Sicherheitsförderung im Schulsport besonders zu beachten:
- Die Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen und darf nicht hinderlich sein, z. B. beim Turnen Helfergriffe erschweren.
- In der Sporthalle sind Joggingschuhe und spezielle Schuhe für den Outdoor-Bereich nicht zulässig.
- Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen führen können, insbesondere Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrschmuck und Piercingschmuck sind abzulegen oder ggf. abzukleben.
- Im Einzelfall entscheidet die Sportlehrkraft, welche sicherheitsfördernde Maßnahmen zu ergreifen sind.
- Brillenträgerinnen und Brillenträger müssen sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen tragen.
Klassenfahrten
Klassenfahrten sind verbindliche schulische Veranstaltungen und keine Wahlveranstaltungen. Sie werden in den Klassen- oder Jahrgangspflegschaften beschlossen und geplant. Die Schülerinnen und Schüler haben nicht das Recht, auf die Teilnahme an einer Klassenfahrt zu verzichten und stattdessen am Unterricht einer anderen Klasse teilzunehmen.
Krankmeldungen
Muss Ihr Sohn/Ihre Tochter wegen Krankheit oder aus anderem wichtigen Grund unvorhergesehen dem Unterricht fernbleiben, so informieren Sie bitte möglichst bald, spätestens aber am 2. Tag schriftlich oder fernmündlich (Tel.: 02404/94000) die Schule über Grund und voraussichtliche Dauer des Fehlens. Die Krankmeldung sollte zwischen 8.00 und 9.00 Uhr erfolgen, damit ggf. das Essen abbestellt werden kann (falls am Vortag bereits gestempelt wurde). Beim Wiederbesuch der Schule muss eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten über Grund und Dauer der Abwesenheit vorgelegt werden.
Terminabsprachen
Wenn Sie eine Lehrerin oder einen Lehrer sprechen möchten, klären Sie bitte grundsätzlich über das Elternmitteilungsheft vorher einen Termin ab, damit Sie nicht vergeblich kommen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden eine feste Sprechstunde für Gespräche mit Eltern einrichten.
Schulweg
Die Schule hat sich bemüht, den Schulweg für die Schüler möglichst sicher zu gestalten. Aus diesem Grund halten die Busse in der Wendeschleife der Schule. Die Schüler sollen die Busse zu den vorgegebenen Zeiten ausschließlich hier besteigen. Angemessenes Verhalten der Schüler in den Bussen und auf dem Schulweg wird vorausgesetzt.
Wenn Ihr Sohn / Ihre Tochter mit dem Fahrrad oder einem anderen Verkehrsmittel zur Schule kommt, achten Sie bitte darauf, dass es den Verkehrsbestimmungen entspricht.
Skateboards, Inlineskater, Cityroller und ähnliche Geräte sind an der Schule aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.
Wenn Sie Ihr Kind mit dem PKW zur Schule bringen, halten Sie bitte nicht an der Bushaltestelle. Hier gilt absolutes Halteverbot!
Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes
Schülerinnen und Schüler, die besondere Leistungen erbracht haben, werden in Zeitungsartikeln, wenn möglich auch mit Foto, erwähnt. Diese Artikel werden auch auf der Internetseite unserer Schule präsentiert (www.ghg-alsdorf.de). Wenn Sie nicht wünschen, dass Fotos Ihres Kindes veröffentlicht werden, benachrichtigen Sie die Schule bitte schriftlich darüber. Wir gehen sonst davon aus, dass von Ihrer Seite keine Einwände bestehen.
Mitbringverbot von Tabakwaren
Laut Beschluss der Schulkonferenz ist Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I das Mitbringen von Tabakwaren zur Schule verboten!
Mitbringverbot von Handys
Laut Beschluss der Schulkonferenz ist Schülerinnen und Schülern das Mitbringen von Handys zur Schule verboten!
Behandlung der Schulbücher
Der überwiegende Teil der Schulbücher wird Ihrer Tochter bzw. Ihrem Sohn durch die Schule in Ausleihe zur Verfügung gestellt. Bitte achten Sie darauf, dass diese Bücher mit einem Schutzumschlag versehen und sorgfältig behandelt werden. In diese Bücher darf nicht geschrieben werden. Wer ausgeliehene Schulbücher beschädigt oder über den normalen Gebrauch hinaus beschmutzt, muss für den Schaden finanziell aufkommen. Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn ein über den normalen Verschleiß hinaus beschädigtes Buch erhalten hat, muss dies im Buch durch die Unterschrift einer Lehrkraft testiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Schüler den jeweiligen Mangel bei seinen Klassenlehrern melden. Er wird dann im Buch vermerkt.
Trainingsraum
Um bestmögliche Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler an unserer Schule zu gewährleisten, gibt es durch Beschluss der Schulkonferenz an unserer Schule das Konzept “Eigenverantwortliches Denken und Handeln”. Demnach muss eine Schülerin oder ein Schüler bei wiederholten Störungen des Unterrichts in den Trainingsraum gehen. Dort muss sie/er einen Plan erstellen, in dem sie/er über das eigene Verhalten nachdenkt, überlegt wie sie/er das Verhalten ändern und somit wieder an dem Unterricht teilnehmen kann. Nach dem 3. Trainingsraumbesuch werden die Eltern schriftlich informiert, Nach dem 6. werden die Erziehungsberechtigten zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Sollte ein Schüler oder eine Schülerin innerhalb eines Schuljahres zum 8. Mal in den Trainingsraum entsandt werden, so erfolgt in der Regel eine Ordnungsmaßnahme.
Termine
Dem Terminkalender können Sie die wichtigsten Termine des laufenden Schuljahres für Ihren Sohn/Ihre Tochter entnehmen. Für die Planung möglichen Kurzurlaubs sind auch die beweglichen Ferientage in diesem Schuljahr aufgelistet. Das Merkblatt über das Verhalten bei ansteckenden Krankheiten bitte ich sorgfältig zu lesen!
Mit freundlichem Gruß

V. Klüppel, Schulleiter








