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Auf diesen Seiten wollen wir über die an unserer Schule tätigen Personen informieren.

Arbeit


Dabei ist bei Daten von Lehrkräften auf einer Schulhomepage folgendes zu beachten:

Rechtsvorschrift/Befugnisnormen:
§ 12 i. V. m. § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW): Veröffentlichung bestimmter Daten ist grds. ohne die Einwilligung der betroffenen Personen zulässig.
- zulässige Angaben: Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer
- Einschränkung: „es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegen“ (§ 9 Abs. 3 letzter Halbsatz IFG NRW)

Einwilligung:
Andere Daten (insbesondere auch Fotos!) dürfen grds. nur mit wirksamer Einwilligung der/des Betroffenen auf der Schulhomepage veröffentlicht werden.

Angezeigter Text: Schulpersonal
Die letzte Änderung erfolgte am 3. August 2009. Druckversion dieser Seite Druckversion dieser Seite