Notbetreuung


Notbetreuung

Bis zum 31. Januar wird an der GHG eine Notbetreuung stattfinden. Die Maßnahme, das Präsenzlernen ruhen zu lassen, dient dazu, das Infektionsgeschehen nachhaltig zu reduzieren. Die Einrichtung der Notbetreuung ist als wirkliche Notmaßnahme zu verstehen. Ansonsten kann das Ziel einer Eindämmung von Infektionen nicht erreicht werden.

An der Notbetreuung können alle Kinder der Klassen 5 bis 6 teilnehmen, deren Eltern dies bei der GHG beantragen. Der zeitliche Umfang dieser Notbetreuung richtet sich nach der Unterrichtszeit an den genannten Tagen.

Es findet an diesen Tagen kein Unterricht statt, vielmehr sollen die Kinder beim Distanzlernen betreut werden. Da die Gruppen der Notbetreuung neu zusammengestellt werden, tragen alle Kinder durchgehend eine Alltagsmaske und müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zu allen anderen Personen einhalten. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung.

Sollten Sie das Angebot der Notbetreuung nutzen müssen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und geben diesen baldmöglichst im Sekretariat ab. Bevorzugt nehmen wir den unterschriebenen Antrag auch per E-Mail sekretariat@ghg-alsdorf.de (etwa abfotografiert!) an.