Schulordnung


Schulordnung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule

Die Schulordnung regelt ein geordnetes Miteinander in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände. Sie wurde in Zusammenarbeit mit Lehrern, Eltern und Schülern erstellt. Alle Mitglieder der Schulgemeinde stellen sich in gleicher Weise unter diese Ordnung.
I. Präambel
Wir sind alle für das Schulleben an unserer Schule verantwortlich. Gegenseitige Rücksichtnahme, Eigenverantwortlichkeit und vertrauensvoller Umgang aller Menschen dieser Schule führen zu einer offenen und freundlichen Schulatmosphäre, in der sich alle verstanden und Ernst genommen fühlen. Dazu gehören auch das Respektieren anderer Meinungen, Toleranz und Höflichkeit gegenüber allen und die Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft.
1.         Unser gemeinsames Ziel ist es, jedem Schüler / jeder Schülerin einen bestmöglichen schulischen Abschluss zu ermöglichen. Störungen im Unterricht gefährden nicht nur  den Lernerfolg des Einzelnen, sondern auch den der Mitschüler und -schülerinnen.
2.         Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo das Recht der Mitmenschen anfängt. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen durch Worte und erst recht körperliche Gewalt gehören nicht in eine Schulgemeinschaft.
3.         Konflikte gehören zu jeder Gemeinschaft. Mit Konflikten muss aber angemessen         umgegangen werden, eine Lösung soll friedlich erfolgen.   Alle haben das Recht sich zu beschweren, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen.
4.         Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern vieler Nationen und Religionsgemeinschaften besucht. Dies ist eine große Bereicherung des Schullebens,        fordert aber auch mehr Rücksichtnahme von allen.
Überall, wo Menschen zusammenleben und zusammenarbeiten müssen, sind bestimmte Regeln und Ordnungen erforderlich, die von allen beteiligten Gruppen zu beachten sind. Dies gilt auch für die Schule.

II. Regeln für den Tagesablauf in der Schule

A  Teilnahme am Unterricht
1.         Alle sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, sich auf den Unterricht vorzubereiten und in ihm mitzuarbeiten, die gestellten Aufgaben auszuführen sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten.
2.    Verhindern Krankheiten oder andere zwingende Gründe die Teilnahme am Unterricht, so muss die Schule spätestens am zweiten Tag durch die Eltern oder die volljährigen SchülerInnen davon in Kenntnis gesetzt werden. Im Falle von Klassenarbeiten und Klausuren hat die Meldung sofort zu erfolgen. Telefonische Krankmeldungen (Sekretariat Tel. 94000) sollen nach 8.00 Uhr erfolgen. Bei Rückkehr bringen die SchülerInnen eine schriftliche Entschuldigung mit. Dies gilt auch, wenn jemand wegen Krankheit vorzeitig aus dem Unterricht entlassen worden ist.
3.         Beurlaubung im Fachbereich Sport
Eine Nichtteilnahme am Sportunterricht bis zu 14 Tagen entschuldigen die Eltern schriftlich. Ist eine längere Befreiung oder gar Freistellung vom Sportunterricht notwendig, kann dies nur durch ein ärztliches Attest erreicht werden.
4. Gongzeichen gibt es zu Beginn des Unterrichtstages und nach den Pausen. Beim ersten Gongzeichen begeben sich alle Schüler und Schülerinnen zu ihren Unterrichtsräumen.
5.    Für Unterricht in den Fachräumen / im Sportbereich gelten besondere Regelungen, die durch die FachlehrerInnen bekannt gegeben werden.
6. SchülerInnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden im Fach Praktische Philosophie unterrichtet.
B  Pausenregelungen
1.      Die Fünf-Minuten-Pausen dienen grundsätzlich dem Raum- und Lehrerwechsel. Der Aufenthalt auf Fluren, im Treppenhaus, PZ oder auf dem Hof ist nicht gestattet. Die SchülerInnen bleiben in den Klassen- oder Fachräumen. Für Doppelstunden in Fachräumen können von den Fachlehrkräften besondere Regelungen getroffen werden.
2.    In den großen Pausen (Hof- und Mittagspausen) kann man sich auf den Schulhöfen oder in den Spielbereichen aufhalten. Der Aufenthalt in der Mensa ist nur den Schülern und Schülerinnen gestattet, die dort etwas verzehren möchten. Die Unterrichtsräume werden in der Zeit abgeschlossen. Bei Regen- oder Schneewetter dürfen die Grünflächen nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Zeit zwischen Herbst- und Osterferien.
3.    Toiletten:
Die Toilettenanlagen am Hof Klött sind beaufsichtigt. Die Toiletten werden nach jedem Besuch gesäubert. Der Besuch dieser Toiletten kostet 10 Cent.
Die Toiletten am Hof an der Sporthalle können kostenfrei genutzt werden.
Außerhalb der großen Pausen sollen die Schüler und Schülerinnen in dringenden Fällen die Toiletten innerhalb ihrer Gebäude benutzen.
4.    In der Mensa gekaufte Esswaren und Getränke dürfen nur dort verzehrt werden.
5.    Die Schüler und Schülerinnen der Jahrgänge 5 – 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen.
6.   Sekretariat
Das Schulsekretariat ist für SchülerInnen nur in den Pausenzeiten geöffnet.
C  Verhalten auf dem Schulgelände
1.    Rennen im Gebäude, Werfen mit Schneebällen, Klettern auf Gebäudeteile und Kampfspiele sind nicht gestattet.
2.    Wegen der großen Verschmutzung auf Böden und Schulmöbeln ist das Kaugummikauen im Schulgebäude verboten.
4.         Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten.
5.         Alkohol und sonstige Rauschmittel sind auf dem Schulgrundstück grundsätzlich nicht erlaubt.
5.    Zweiräder müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Sie sind in den dafür vorgesehenen Käfigen abzustellen und abzuschließen, weil der Schulträger sonst für eventuellen Verlust keine Haftung übernimmt.
6. Auf dem Schulgelände dürfen sich Zweiradfahrer nur im Schritttempo  fortbewegen.
7. Laut Beschluss der Schulkonferenz ist Schülerinnen und Schülern das Benutzen von Handys in der Schule und auf dem Schulgelände verboten!
D  Ordnung in den Unterrichtsräumen
1.    Essen und Trinken sind im Unterricht grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahmen sind möglich).
2.    Das Tragen von Baseball-Kappen, Mützen aller Art oder Ähnlichem ist während des Unterrichtes nicht gestattet.
3.    Alle müssen sich für die Sauberkeit in ihrer Klasse / ihrem Fachraum mitverantwortlich fühlen. Papier und Abfälle gehören in den Abfallkorb. Nach jeder Unterrichtsstunde ist der eigene Platz zu säubern. Auch das persönliche Fach ist in Ordnung zu halten.
4.  Tische, Stühle, Fächer, Wände oder andere Flächen dürfen nicht bemalt oder beschrieben werden.
5.  Am Ende des Unterrichtes sind alle Stühle hochzustellen und die Räume zu fegen. In den Fachräumen gelten besondere Regeln.

 

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