Schulordnung


Schulordnung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule

Schulordnung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule Alsdorf

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände. Sie wurde in Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen erstellt. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich, diese Ordnung einzuhalten.

I. Präambel

Wir tragen gemeinsam Verantwortung für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander an unserer Schule. Gegenseitige Rücksichtnahme, Eigenverantwortung und ein respektvoller Umgang aller Menschen in unserer Schulgemeinschaft sind die Grundlagen für eine offene und freundliche Atmosphäre, in der sich alle wohlfühlen und ernst genommen werden. Dazu gehören:

  1. Lernatmosphäre: Jeder Schüler:in soll die bestmöglichen Lernvoraussetzungen erhalten. Störungen im Unterricht gefährden den Lernerfolg aller.
  2. Respekt & Gewaltfreiheit: Die persönliche Freiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Abfällige Bemerkungen, Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Gewalt werden nicht toleriert.
  3. Konfliktlösung: Konflikte gehören zum Alltag, sollen aber gewaltfrei und respektvoll gelöst werden. Jede*r hat das Recht, sich bei Problemen oder Ungerechtigkeiten zu beschweren.
  4. Vielfalt & Toleranz: Unsere Schule ist ein Ort der Vielfalt. Unterschiedliche Herkunft, Religion und Kultur sind eine Bereicherung und erfordern gegenseitige Rücksichtnahme.

 II. Tagesablauf in der Schule

A. Teilnahme am Unterricht

  1. Alle Schüler*innen sind verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, sich vorzubereiten und aktiv mitzuarbeiten.
  2. Krankmeldungen der Schüler:innen sollen per e-Mail vor 8 Uhr erfolgen, insbesondere bei Klausuren und Klassenarbeiten. Eine schriftliche Entschuldigung ist bei Rückkehr vorzulegen.
  3. Sportunterricht: Eine kurzfristige Entschuldigung bis zu 14 Tagen kann durch die Eltern erfolgen. Längere Befreiungen erfordern ein ärztliches Attest.
  4. Der erste Gong signalisiert den Beginn des Unterrichts. Alle begeben sich unverzüglich in die Klassenräume.
  5. In Fachräumen (z. B. Naturwissenschaften, Kunst und Sport) gelten besondere Regeln, die von den Fachschaften beschlossen und durch die Lehrkräfte mitgeteilt werden.

 B. Pausenregelungen

  1. In großen Pausen sind alle Schüler*innen der Sekundarstufe I verpflichtet, das Schulgebäude zu verlassen. Einzig und allein das PZ sowie die Mensa dürfen als Aufenthaltsort genutzt werden.
  2. Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen. Außerhalb der Pausen dürfen sie nur in dringenden Fällen genutzt werden.
  3. Essen und Trinken ist nur in den Pausen erlaubt.
  4. Schüler:innen der Jahrgänge 5–10 dürfen das Schulgelände während der Schulzeit nicht verlassen.
  5. Das Sekretariat ist für Schüler*innen nur in den Pausenzeiten zugänglich.

C. Verhalten auf dem Schulgelände

  1. Rennen, Werfen von Schneebällen, Klettern auf Gebäudeteile, Kampfspiele sowie das Spielen mit harten Lederbällen sind untersagt.
  2. Kaugummikauen ist in der Sporthalle nicht erlaubt.
  3. Das Mitführen und Konsumieren von Alkohol, Drogen, sonstigen Rauschmitteln und Tabakwaren, wie bspw. Snus sind verboten.
  4. Fahrräder sind nur im Fahrradkäfig und Roller sind nur auf dem Rollerparkplatz vor dem Sportplatz abzustellen. Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder und Roller nur im Schritttempo bewegt werden.

  D. Ordnung in den Unterrichtsräumen

  1. Essen und Trinken im Unterricht ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  2. Das Tragen von Mützen, Kappen oder ähnlichen Kopfbedeckungen ist im Unterricht nicht gestattet.
  3. Vermummung ist auf dem Schulgelände untersagt. Die Person muss eindeutig erkennbar sein, so dass Kommunikation über Mimik möglich ist.
  4. Alle sind für die Sauberkeit im Klassenraum mitverantwortlich. Nach Unterrichtsschluss sind Stühle hochzustellen und der Raum zu fegen.
  5. Unterrichtsräume und -materialien dürfen nicht mutwillig beschädigt oder beschriftet werden.

E. Handyregelung der Gustav Heinemann Gesamtschule Alsdorf

  1. Das Handy ist bei Betreten des Schulgela?ndes auszuschalten und unsichtbar zu verstauen.
  2. Das Handy bleibt wa?hrend des gesamten Schultages ausgeschaltet und unsichtbar verstaut. Ausnahme: Die Nutzung wird von der Lehrkraft im Unterricht zu Recherchezwecken oder A?hnlichem erlaubt.
  3. In Notfa?llen darf das Handy nach Erlaubnis durch die Lehrkraft zur Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten genutzt werden.
  4. Bei Toilettenga?ngen wa?hrend des Unterrichts wird das Handy auf dem Lehrerpult abgelegt.

Klausuren und Prüfungen: Während Klausuren und Klassenarbeiten müssen Handys und Smartwatches ausgeschaltet und bei der Aufsicht führenden Lehrkraft abgegeben werden.

    1. Bei Verstoß gegen die Regeln muss das Handy, ohne Diskussion, der Lehrkraft u?bergeben werden und wird im Bu?ro der Abteilungsleitungen deponiert. Dort kann es dann am Ende des Schultages abgeholt werden.
    2. Bei erneutem Verstoß muss das Handy, ohne Diskussion, an die Lehrkraft u?bergeben werden und wird im Bu?ro der Abteilungsleitungen deponiert. Dort kann das Handy dann am Ende des Schultages nur von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Sollte dies nicht mo?glich sein, dann am Ende des folgenden Schultages, an einem Wochenende auch erst am Montag

F. Rauchen und Konsum verbotener Substanzen

  1. Das Rauchen jeglicher Tabakwaren sowie das Konsumieren von Snus, E-Zigaretten oder Vapes ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  2. Der Besitz und Konsum illegaler Substanzen führt zu disziplinarischen Maßnahmen und kann zur Anzeige gebracht werden.

G. Verlassen des Schulgeländes

  1. Schüler*innen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen.
  2. Schüler*innen der Oberstufe dürfen das Schulgelände in Freistunden und in der Mittagspause verlassen.

 

 

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