Elternbrief


Gustav-Heinemann-Gesamtschule Alsdorf Sekundarstufen I und II

Sehr geehrte Eltern!

Zu Beginn des Schuljahres möchte ich Ihnen einige wichtige Regelungen (mit Rückmeldebogen)

mitteilen!

Die Gustav-Heinemann-Gesamtschule ist eine Ganztagsschule. Ihr Kind besucht montags, mittwochs und donnerstags die Schule auch am Nachmittag.

Es kann uns unter Umständen nicht immer möglich sein, das komplette Ganztagsprogramm und eine Übermittagsbetreuung bei ausfallendem Unterricht (z.B. bei hohen Krankenständen) zu gewährleisten.

Ich weise darauf hin, dass die bestehenden Empfehlungen des Ministeriums (Verhaltensregeln etc.)  in dieser Form für den Schulbetrieb Gültigkeit besitzen. Die aktuelle Fassung der Verhaltensregeln bzw. Empfehlungen sowie alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.

Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln oder die Schulordnung sowie bei Krankheit behält die Schule sich vor Ihr Kind umgehend nach Hause zu schicken; dies auch in dem Fall, wenn Sie über keine Ihrer angegebenen Notfallnummern zu erreichen sind. Bitte überprüfen Sie aus diesem Grund Ihre angegebenen Kontaktdaten und melden diese Änderungen unverzüglich an die Klassenlehrer:innen.

Versicherungsschutz

Mäntel, Jacken usw. dürfen nicht über Nacht oder über Wochenenden und Ferien im Schulgebäude bleiben. Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass der Schulträger im Falle eines Verlustes für diese Kleidungsstücke nicht haftet. Versichert sind diese nur während der regulären Unterrichtszeit. Wertsachen (Geld, Uhren, Handy usw.) müssen die Schüler und Schülerinnen bei sich tragen. Für den Verlust haftet der Schulträger nicht.

 

Fachschlüssel

Zu Beginn der Schulzeit Ihres Sohnes/Ihrer Tochter an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule hat Ihr Kind einen Schrankfachschlüssel erhalten. Dieser Schlüssel ist Bestandteil einer Schließanlage und daher eine Sonderanfertigung. Ein Nachschlüssel kann leider nur zu einem Preis von 10.- EUR beschafft werden. Alle Schülerinnen und Schüler wurden darauf hingewiesen, dass im Verlustfall der volle Betrag beizubringen ist (dies gilt nur für die Jahrgänge 5-7).

Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern

Es passiert immer wieder, dass Eltern ihre Kinder einige Tage vor Beginn der Ferien vom Unterricht befreien lassen möchten. Dies ist grundsätzlich nicht möglich (RdErl. d. Kultusministeriums v. 26. 3. 1980 (GABl. NW. S. 183)):

Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.

Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.

Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht als unumgänglich dringend anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden. Bei Erkrankungen unmittelbar vor und nach den Ferien sowie langen Wochenenden (bew. Ferientage) besteht eine Attestpflicht.

Freistellung vom Unterricht

Der Besuch des Unterrichts und der verbindlichen Schulveranstaltungen (z. B. Schulfeiern, Wan­dertage, Klassenfahrten u.a.) ist Pflicht. Zeitweilige Befreiung vom Sportunterricht erfolgt auf Grund eines ärztlichen Attestes, soweit der Grund nicht offensichtlich ist (z.B. gebrochener Arm). Sollte eine Befreiung über zwei Monate hinaus notwendig sein, muss ein amtsärztliches Attest vor­gelegt werden.

Adressenänderung

Wenn sich Ihre Anschrift oder Telefonnummer ändert, melden Sie das bitte umgehend im Sekretariat und bei den Klassenlehrern (siehe auch Rückmeldung unten).

 

Für Mitglieder des Fördervereins

Für den reibungslosen Ablauf der jährlichen Abbuchungen ist es notwendig, dass Sie dem Sekretariat mitteilen, wenn sich Ihre Kontonummer ändert.

 

Sicherheitsförderung im Schulsport

Nach einem Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder sind aus Gründen der Unfallverhütung und Sicherheitserziehung folgende Aspekte der Sicherheitsförderung im Schulsport besonders zu beachten:

 

  • Die Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen und darf nicht hinderlich sein, z. B. beim Turnen Helfergriffe erschweren.
  • In der Sporthalle sind Joggingschuhe und spezielle Schuhe für den Outdoor-Bereich nicht zulässig.
  • Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Gefährdungen führen können, insbesondere Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrschmuck und Piercingschmuck sind abzulegen oder ggf. abzukleben.
  • Im Einzelfall entscheidet die Sportlehrkraft, welche sicherheitsfördernde Maßnahmen zu ergreifen sind.
  • Brillenträgerinnen und Brillenträger müssen sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen tragen.

 

Klassenfahrten

Klassenfahrten sind verbindliche schulische Veranstaltungen und keine Wahlveranstaltungen. Sie werden in den Klassen- oder Jahrgangspflegschaften beschlossen und geplant. Die Schülerinnen und Schüler haben nicht das Recht, auf die Teilnahme an einer Klassenfahrt zu verzichten und stattdessen am Unterricht einer anderen Klasse teilzunehmen.

 

Kopierspende

Die Etatmittel der Schulen sind beschränkt. Damit die Gelder, die die Stadt Alsdorf für Unter­richtsmittel bereitstellt, auch ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden können, bittet die Schulkonferenz in Kooperation mit dem Förderverein pro Schüler und Jahr um eine sachgebundene Spende von 5.- EUR für Fotokopien, die den Schülern als Arbeitsblätter zur Verfügung gestellt werden. So ist es der Schule möglich, ihre Etatmittel für wichtige Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Lehr- und Lernmitteln wie Folienordnern, Landkarten, Verbrauchsmaterialien für Physik, Chemie… und anderen Unterrichtsmaterialien zu verwenden. Die Klassenlehrer:innen werden bis zum 01. September 2023 nach erneuter Info an die Eltern den Betrag im Auftrag des Fördervereins einsammeln und Ihnen auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausstellen. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich schon im Voraus.

 

Krankmeldungen  (Sekretariat und Klassenlehrer:innen)

Muss Ihr Sohn/Ihre Tochter wegen Krankheit oder aus einem anderem wichtigen Grund unvorhergesehen dem Unterricht fernbleiben, so informieren Sie bitte umgehend, spätestens aber am 2. Tag schriftlich (Krankmeldung@ghg-alsdorf.de und über die Dienstmail auch die Klassenlehrer:innen) oder fernmündlich (Tel.: 02404/94000) die Schule über Grund und voraussichtliche Dauer des Fehlens. Die Krankmeldung sollte zwischen 8.00 und 9.00 Uhr erfolgen, damit ggf. das Essen abbestellt werden kann (falls am Vortag bereits bestellt wurde). Beim Wiederbesuch der Schule muss eine schriftliche Mitteilung d. Erziehungsberechtigten über Grund und Dauer der Ab­wesenheit vorgelegt werden.

Terminabsprachen

Wenn Sie eine Lehrerin oder einen Lehrer sprechen möchten, klären Sie bitte grundsätzlich über das Elternmitteilungsheft/ den Schulkalender vorher einen Termin ab, damit Sie nicht vergeblich kommen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden eine feste Sprechstunde für Gespräche mit Eltern einrichten.

 

Schulweg

Die Schule hat sich bemüht, den Schulweg für die Schüler möglichst sicher zu gestalten. Aus die­sem Grund halten die Busse in der Wendeschleife der Schule. Die Schüler sollen die Busse zu den vorgegebenen Zeiten ausschließlich hier besteigen. Angemessenes Verhalten der Schüler an der Bushaltestelle, in den Bussen und auf dem Schulweg wird vorausgesetzt.

Wenn Ihr Sohn / Ihre Tochter mit dem Fahrrad oder einem anderen Verkehrsmittel zur Schule kommt, achten Sie bitte darauf, dass es den Verkehrsbestimmungen entspricht. Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit dem Fahrrad oder einem anderen Verkehrsmittel für die Schüler verboten. Das Verkehrsmittel muss geschoben werden, ansonsten wird von der Schulleitung ein Verbot für das Schulgelände ausgesprochen.

Skateboards, Inlineskater, Cityroller und ähnliche Geräte sind an der Schule aus versicherungs­technischen Gründen nicht gestattet.

Wenn Sie Ihr Kind mit dem PKW zur Schule bringen, halten Sie bitte nicht an der Bushaltestelle. Hier gilt absolutes Halteverbot!

 

Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes

Schülerinnen und Schüler, die besondere Leistungen erbracht haben, werden in Zeitungsartikeln, wenn möglich auch mit Foto, erwähnt. Diese Artikel werden auch auf der Internetseite unserer Schule präsentiert (www.ghg-alsdorf.de). Wenn Sie nicht wünschen, dass Fotos Ihres Kindes veröffentlicht werden, benachrichtigen Sie die Schule bitte schriftlich darüber. Wir gehen sonst davon aus, dass von Ihrer Seite keine Einwände bestehen.

 

Mitbringverbot von Tabakwaren

Laut Beschluss der Schulkonferenz ist Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I das Mitbringen von Tabakwaren oder anderen Rauschmitteln zur Schule verboten!

 

Benutzungsverbot von Handys

Laut Beschluss der Schulkonferenz ist Schülerinnen und Schülern das Benutzen von Handys in der Schule und auf dem Schulgelände nur mit ausdrücklicher Erlaubnis durch Lehrer:innen (z.B. bei Nutzung im Unterricht) erlaubt! Handys sollen beim Betreten des Schulgeländes stumm oder ausgeschaltet werden.

Behandlung der Schulbücher

Der überwiegende Teil der Schulbücher wird Ihrer Tochter bzw. Ihrem Sohn durch die Schule in Ausleihe zur Verfügung gestellt. Bitte achten Sie darauf, dass diese Bücher mit einem Schutzum­schlag versehen und sorgfältig behandelt werden. In diese Bücher darf nicht geschrieben werden. Wer ausgeliehene Schulbücher beschädigt oder über den normalen Gebrauch hinaus beschmutzt, muss für den Schaden finanziell aufkommen. Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn ein über den normalen Verschleiß hinaus beschädigtes Buch erhalten hat, muss dies im Buch durch die Unterschrift einer Lehrkraft testiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Schüler den jeweiligen Mangel bei seinen Klassenlehrern melden. Er wird dann im Buch vermerkt.

 

A-Regel / Lerninsel

Um bestmögliche Lernbedingungen für die Schüler:innen  an unserer Schule zu gewährleisten, gibt es an unserer Schule das Konzept „Eigenverantwortliches Denken und Handeln”. Demnach müssen Schüler:innen bei wiederholten Störungen des Unterrichts den Unterrichtsraum verlassen und in einen benachbarten Unterrichtsraum gehen. Dort müssen die Schüler:innen die ihnen aufgetragenen Aufgaben erledigen. Im Wiederholungsfall werden die Eltern schriftlich informiert und gegebenenfalls zu einem Beratungsgespräch eingeladen, in dem weitere pädagogische und schulrechtliche Maßnahmen besprochen werden. Weitere Informationen bezüglich der A-Regel und der Lerninsel werden Ihnen auf der ersten Elternpflegschaftssitzung gegeben.

 

Termine

Auf der Internetseite der Schule finden Sie die für die Eltern wichtigen Termine des laufenden Schuljahres für Ihren Sohn/Ihre Tochter. Für die Planung möglicher Kurzurlaube sind auch die beweglichen Ferientage in diesem Schuljahr aufgelistet.

Interseite der Schule: www.ghg-alsdorf.de

Link zu den Terminen: http://www.ghg-alsdorf.de/wp/elterninfo-alsdorf-2/terminkalender

 

Verhalten bei ansteckenden Krankheiten

Das beiliegende Merkblatt über das Verhalten bei ansteckenden Krankheiten bitte ich sorgfältig zu lesen!

 

Mit freundlichem Gruß

Ralf Bauckhage, Schulleiter