Schulprofil


Information und Beratung

Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule (Runderlass d. MSW v. 02.05.2017 – BASS 12-21 Nr. 4)

Beratungstätigkeit in der Schule

1.Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer (§ 123 Absatz 1 SchulG). Sie bezieht sich vor allem auf

  • die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung,
  • die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.

2. In Schulen, in denen die Schulkonferenz Bedarf für eine Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer feststellt, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrerkonferenz Beratungslehrerinnen und -lehrer beauftragen. Voraussetzung für die Auswahl ist in der Regel eine nachgewiesene Beratungskompetenz

  • Beratung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen und die Förderung besonderer Begabungen,
  • Beratung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie von Partnern im dualen System bei der Vorbereitung des Übergangs in weiterführende Bildungsgänge sowie ins Berufsleben,
  • Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung von Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler, auch im Rahmen des AO-SF-Verfahrens ,
  • Beratung von Lehrerinnen und Lehrern zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule,
  • Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen.

3. Die Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer kann durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulpsychologie, Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Berufsberatung sowie durch weitere Angebote (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Regionale Arbeitsstellen zur Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher, Organisationen der Wirtschaft) unterstützt werden (Runderlass d. MSW v. 02.05.2017 – BASS 12-21 Nr. 4).

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